Mitglied werden / als Gast spielen

Mitglied der ORF Sportsektion Golf können alle
  • aktiven (auch Honorarmitarbeiter/innen und Auftragnehmer/innen) 
    und nicht mehr aktiven ORF-Mitarbeiter und ORF-Mitarbeiterinnen 
    (Pensionist/innen, Personen im Vorruhestand etc.) werden, 
    sofern sie auch Mitglieder eines ordentlichen Golfclubs sind. 
  • Als außerordentliche Mitglieder sind Mitglieder eines 
    ordentlichen Golfclubs willkommen, die durch  
    ein Mitglied der ORF Sportsektion Golf persönlich empfohlen wurden
    auch wenn sie mit dem ORF nicht in beruflicher Verbindung stehen. 

    Neue Mitglieder werden durch den Vorstand bestätigt. 
    Bei Interesse bitte hier anmelden - wir setzen uns dann mit Dir in Verbindung !

    An einzelnen Turnieren können auch gerne Spieler/innen und Spieler 
    als Gäste teilnehmen
    , die von einem Mitglied der ORF Sportsektion eingeladen wurden. 

Mitgliedsbeitrag in der ORF Golfsektion

  • Als aktive/r ORF-Mitarbeiter/in, zahlt man direkt in die ORF Sportvereinigung ein 
    und zwar € 4,50 pro Monat, die direkt vom Gehalt abgezogen werden. 
    Damit ist man Mitglied der ORF Sportvereinigung und kann auch die Angebote 
    aller anderen Sektionen (z.B. Laufen, Gymnastik etc.) nutzen.
    Für die  Mitgliedschaft bei der Golfsektion fallen somit keine weiteren Gebühren an.

    Das Beitrittsformular für die Aufnahme in die ORF Sportvereinigung
    findet Ihr zum Download hier 
    Bitte ausdrucken, ausfüllen und an uns weiterleiten orf-vorstand@orf-golf.eu 

  • Für alle ehemaligen ORF-Mitarbeiter/innen, Honorarmitarbeiter/innen 
    sowie ORF-Auftragnehmer/innen, die kein monatliches Gehalt beziehen
    und für die außerordentlichen Mitglieder, beträgt der Jahresbeitrag € 54,- pro Person 
    Dieser Betrag ist - mit dem Vermerk „Jahresbeitrag j j j j“ und des Namens -
    bitte an die Golfsektion Österr. Rundfunk AT22 2011 1829 2558 6500 zu überweisen.

    Damit ist man übrigens auch ganz offiziell Mitglieder der ORF Sportvereinigung
    und kann deren Vorteile nutzen.

Wir ersuchen Euch den Mitgliedsbeitrag gleich am Beginn jedes Jahres –
jedoch spätestens bis Anfang Februar –  zu begleichen.


Fragen dazu beantworten wir jederzeit gerne  orf-vorstand@orf-golf.eu